Fragen und Antworten zum SEB

Es gibt in Rheinland-Pfalz eine breite gesetzliche Grundlage zur Elternmitwirkung an Schulen. Mit der Aktualisierung 2014 ist diese noch einmal erweitert und gestärkt worden. Von Seiten der Politik ist damit, auch auf Betreiben der Elternvertreter im Land, der Weg bereitet worden, beschreiten müssen ihn die Eltern aber selbst. Zum Beispiel als KlassenelternsprecherIn oder KurssprecherIn. Oder eben als Mitglieder des Schulelternbeirats.

 

Das Bildungsministerium hat in Zusammenarbeit mit dem Landeselternbeirat die Online-Broschüre DownloadELTERNMITWIRKUNG IN RHEINLAND-PFALZ herausgebracht. Die Broschüre will einen Beitrag zum ehrenamtlichen Mitwirken der Eltern an Schulen leisten. Darüber hinaus gibt es seit 2022 auch Flyer in leichte Sprache und übersetzt in vier anderen Sprachen.

Wie groß ist der SEB im OSG eigentlich?

Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben wird die Personenstärke des SEB nach den Schülerzahlen einer Schule festgelegt. Für das OSG besteht er aus 20 gewählten SEB-Vertretern. Für jeden SEB-Vertreter muss eine Vertretung gewählt werden, so dass zusätzlich 20 Personen auf einer Nachrückliste stehen. An den Sitzungen des SEB dürfen alle gewählten SEB-Vertreter und alle Nachrücker teilnehmen.

Wieviel Zeitaufwand bedeutet die Mitarbeit im SEB?

Der SEB tagt etwa alle 4-6 Wochen, um mit der Schulleitung die aktuell anstehenden Themen zu besprechen. Diese Sitzungen dauern ca. zwei Stunden. Insgesamt gibt es demnach ca. sechs Sitzungen pro Schuljahr. Außerdem nehmen die jeweils benannten SEB-Mitglieder an den Fachkonferenzen der einzelnen Fächer teil (maximal zweimal pro Schuljahr). Darüber hinaus nehmen (6-8) SEB-Mitglieder an den Gesamtkonferenzen der Schule teil.

 

Jedes SEB-Mitglied kann den Aufwand, den es für den SEB aufbringen kann, selbst bestimmen. Schön ist es, wenn die Mitglieder an den regulären Sitzungen teilnehmen können. Ein Engagement in spezifischen Arbeitsgruppen ist möglich und wünschenswert, aber keine Verpflichtung. Das gilt auch für die Unterstützung der Schule bei Festen oder die Beratung von interessierten Eltern beim dem "Tag der Information" im November.

Der Sprecher oder die Sprecherin steht in stetem Austausch mit der Schulleitung.